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Karl-Friedrich Merten, Waldshut
U 110 und die »Gerechtfertigte Tötung ...«
aus "Schiff und Zeit" Nr. 25
Fritz-Julius Lemp KMDT U-110
Das Thema "Der Fall Fritz-Julius
Lemp" , das der in Amerika lebender ehemals deutsche Marineoffizier C.
P. Hansen in
SCHIFF UND ZEIT Heft 24 aus
bislang unzugänglichen Quellen vorlegte und damit das tragisch-dramatische
Schicksal des
Kommandanten von U 110 aufhellte
und dokumentierte, hat eine Fülle von Leserzuschriften ausgelöst.
Sie im einzelnen und in
der vorgelegten Länge zu
veröffentlichen, ist im Rahmen der Zeitschrift platztechnisch nicht
vertretbar. Die Redaktion muß sich
mit einer Auswahl begnügen.
Dabei erscheint uns vom u-boot-fachlichen Standpunkt her zunächst
jene Stellungnahme wichtig
zu sein, die Kapitän zur
See a. D. Karl-Friedrich Merten, Waldshut, vorlegte. Karl-Friedrich Merten
gehört zu den
erfolgreichsten U-Boot-Kommandanten
U 68 und war später, ab 1943, Chef der 24. U-Flottille. Diese Flottille
war die
wichtigste Ausbildungsphase
für den Kommandantennachwuchs. Sie diente der Kommandantenschießausbildung
und später
auch der Unterwasserortungsausbildung.
Nach Kenntnis der tatsächlichen
Vorgänge bestehen heute keine Zweifel mehr daran, daß der britische
Einbruch in die
deutschen Schlüsselmittel
den U-Bootkrieg zusammen mit Radar und Kurzwellenpeilung entschied. Neben
allen anderen
Bemühungen und bekannt
gewordenen Erfolgen in der Entzifferung war die Erbeutung der Schlüsselmaschine
und der
Einstellungsunterlagen vom sinkenden
U 110 am 9. Mai 1941 ursächlich.
In seinem hervorragenden, 1984 erschienenen Buch: »Die Wende im U-Bootkrieg.
Ursachen und Folgen 1939 bis 1943«
hat der Autor, Jochen Brennecke,
diesem mitentscheidenden Ereignis besondere Aufmerksamkeit der Nachforschung
gewidmet. Nach allen bisherigen
Erkenntnissen war der Kommandant des Bootes, Kapitänleutnant Fritz
Julius Lemp, beim
Zurückschwimmen zum schwerbeschädigten
U 110, um die Vernichtung der Schlüsselmittel und das Sinken des Bootes
sicherzustellen,ertrunken.
Einlaufen U-110 Lemp
Jetzt hat der Autor von einem ehemaligen in den USA lebenden Offizier der
Kriegsmarine, C. P. Hansen aus Miami,
Florida, eine Zuschrift bekommen,
nach welcher der als letzter aus dem wracken Boot ausgestiegene Kommandant
- im
Wasser schwimmend - von dem
Führer des Enterkommandos, dem Sublieutenant David Balme, und dem
ihn begleitenden
Unteroffizier vom Boot des Enterkommandos
aus absichtlich erschossen wurde,
um ihn am Wiederanbordkommen
auf U 110 zu hindern.
Hansen, möglicherweise identisch
mit dem in der letzten geheimen Rangliste vom 1. September 1944, Seite
133, einzig
verzeichneten Leutnant z. S.
Peter Hansen (Crew Okt. 1941) mit »TU«- Lehrgang, das »C«
nach US-Manier hinzugefügt,
beruft sich auf voll belegende
englische Berichte und stellt hier erstmalig den bisher unbekannten Begriff
der »gerechtfertigten
Tötung« für
diese Erschießung eines wehrlosen Schwimmers auf.
So verständlich es ist, daß die Engländer diesen Vorgang
bis heute in den uns bisher zugänglichen Papieren geheim
gehalten haben, so unverständlich
muß uns U-Bootfahrern der Versuch sein, diese Handlungsweise zu entschuldigen
und mit
dem erzielten Erfolg der Erbeutung
der Schlüsselmittel zu begründen. Der Erfolg heiligt die Mittel.
Wir wissen aus zahlreichen Fällen, daß schwerbeschädigte,
tauchunklare und daher auftauchende U-Boote sofort von
allen anwesenden Gegnerfahrzeugen
unter Feuer aus sämtlichen Waffen genommen wurden, wobei sie sich
nicht selten auch
gegenseitig beschädigten.
Wenn auch zunächst noch kein Mann der Besatzung auf dem Turm oder
an Deck zu beobachten
war, äußerte sich
hier erstmal der Triumph des Sieges mit der »auf der Hand liegenden
Vermutung«, daß »der Gegner bis zum
letzten Mann kämpfen wolle«,
wie auch hier der Commander Baker Cresswell beurkundet haben soll. Kamen
dann die
U-Bootmänner nach und nach
aus dem Turmluk an Deck und sprangen ins Wasser, dann hörte erst dann
das Schießen auf,
wenn es den Kommandanten der
Gegnerfahrzeuge gelungen war, ihre Männer zum Einstellen des Feuers
zu bewegen, was oft
tatsächlich sehr schwierig
war. Bei dieser Schießerei gab es dann die großen Verlustzahlen,
bei U 110 waren es 13 Tote, aber
z.B. bei U 550 waren es nur
noch 13 Gerettete von 60 Mann, bei U 515 dann 16 Opfer dieser konzentrischen
Beschießungen
von meist mehreren, hier bei
U 110 fünf Geleitfahrzeugen, im Abstand von 100 bis 800 m Entfernung,
bei welcher kaum ein
Schuß fehl gehen konnte.
Andererseits aber konnte auf diese Entfernung gut festgestellt werden,
ob sich die Besatzung zum
Geschütz auf dem Vordeck
oder zum 2 cm begab, um sich etwa tatsächlich noch hoffnungslos wehren
zu wollen. Wenn man
aber den Kreis von Fahrzeugen
rund um das waidwunde U-Boot in Betracht zog, dann kann die Vermutung der
Gegenwehr »..
. bis zum letzten Mann...«
nicht als eine realistische Einschätzung der Lage durch den Commander
Baker-Cresswell angesehen
werden.
Es war sein gutes Recht und auch
eine seemännische große Tat, zu versuchen, das Boot zu entern
und als Prise zu bergen.
Doch konnte er erwarten oder
auch nur ernstlich hoffen, die Schlüsselunterlagen zu erbeuten ? Gab
es nicht einen »Ständigen
Befehl« des BdU, beim
Notauftauchen in jedem Fall die Schlüsselmittel über Bord gehen
zu lassen ? Natürlich hatte ein
Prisenoffizier zu versuchen,
eventuell noch vorhandene Schlüsselmittel zu bergen, aber fest damit
zu rechnen, daß er sie dort
noch vorfinden müßte,
konnte er keinesfalls.
Als das Enterkommando im Motorboot, es müssen also noch weitere Soldaten
dabei gewesen sein, den zu seinem
U-Boot zurückschwimmenden
Kommandanten U 110 erreicht hatte, schossen jedenfalls David Balme und
sein ihn begleitender
Unteroffizier solange auf den
Kapitänleutnant Fritz Julius Lemp, bis er versank !
Sie werden kaum mit Gewehren geschossen haben in dem schwankenden Untersatz
des Motorbootes, sondern nach aller
Wahrscheinlichkeit mit Pistolen
oder Maschinenpistolen, die man nur auf allernächste Entfernung mit
Aussicht auf Erfolg
verwenden kann. Offensichtlich
gab es also für das aus mehreren Soldaten bestehende Enterkommando
in ihrem seetüchtigen
Motorboot keine andere Möglichkeit,
den Kapitänleutnant, in vollem Anzug schwimmend, daran zu hindern,
daß er wieder auf
sein Boot zurückgelangte
? Kann das als glaubhaft angesehen werden ? Auch wenn der ehemalige Leutnant
Hansen irrtümlich
oder falsch unterrichtet behauptet,
daß »es im allgemeinen bekannt war, daß viele U-Boot-Offiziere
Pistolen oder
Handfeuerwaffen trugen, also
nicht unbedingt unbewaffnet waren, auch wenn sie im Wasser schwammen, man
also von einem
kleinen Beiboot sich nicht unbedingt
gefahrlos nähern konnte«, so bleibt es für jeden erfahrenen
Seemann »unverständlich«, daß
eine Übermacht von mindestens
drei Mann, wenn nicht mehr, in einem Boot den schwimmenden Kommandanten
von U 110
erschießen mußten,
anstatt ihn falls notwendig, mit Gewalt, »gefangen« zu nehmen.
Als aber die Schüsse der beiden britischen Seeleute den schwimmenden
deutschen Kommandanten trafen, war es
vollkommen ungewiß und
äußerst fraglich, ob sie den erhofften Erfolg der Erbeutung
der Schlüsselmittel haben würden. Es ist
danach einfach »absurd«,
den erhofften Erfolg als Entschuldigung für diesen Totschlag zu reklamieren.
Von »gerechtfertigter
Tötung« zu sprechen,
zeigt hier ein bedenkliches ethisches Defizit,das durch die dann anschließend
herbeigezogenen Entlastungs-
versuche für die Täter
keineswegs verbessert werden kann.Da kommt dann die unbewiesene Behauptung
einer Kette von Befehlen
und Anordnungen,welche Dönitz
und auch Friedeburg im Laufe der Kriegsjahre erließen,von denen auch
heute noch nicht alle
veröffentlicht sind.Müssen
wir daran erinnern,das unmittelbar nach dem Kriege ein von den Siegern
nach ihren neu etablierten
Rechtsgrundsätzen,geschaffenes
Militärtribunal,sämtliche Akten und Befehle peinlichst genau
danach untersucht hat,ob man
nicht vielleicht irgendetwas
finden könne,wonach man die beiden Befehlshaber verurteilen könne.
( Die überigens später
nie wieder angewandt wurden )
Kennt der ehemalige
Leutnant derartige Befehle,
dann soll er sie auch
nennen ! Er aber verweist darauf,
daß die Befehle als
Geheime Kommandosache nur für
Stabsoffiziere
zugänglich waren und die
Vernichtung dieser
Unterlagen per Fernschreiben
zu melden gewesen
wäre. Ich war den ganzen
Krieg über als Stabsoffizier
außer als U-Bootkommandant
immer in wichtigen
Ausbildungsstellen der U-Bootwaffe:
Derartige
Befehle oder Anordnungen sind
mir nicht bekannt
geworden.
Es folgt dann eine weitere Behauptung, die ich
ohne weiteren Kommentar dem
Leser zur eigenen
Urteilsfindung überlassen
möchte. »Dies alles hat
überhaupt nichts mit Sentimentalität
zu tun, wo man
immer groß war seinerzeit,
wenn es den Deutschen
ins Zeug paßte, die aber
völlig ausgeblendet wurde,
wenn es vorteilhaft erschien
und notwendig.« Das
Wort »den Deutschen«
wurde von mir unterstrichen.
Der ehemalige Leutnant zur See
und
U-Bootwachoffizier fährt
dann fort: »Wenn überhaupt
eine Tatsache erstaunlich ist,
so die, daß ungefähr
5000 U-Bootfahrer von englischen
und
amerikanischen Geleitfahrzeugen
gerettet wurden,
besonders jedoch
1940/41, als England bombardiert
wurde und viele
dieser Seeleute ihre Behausungen
ausgebombt fanden, wenn sie im Hafen einliefen, ihre Familien umgebracht
in vielen Fällen !«
Erstens stimmen die Zahlen nicht, weil bis zu der angegebenen Zeit die
U-Bootverluste nicht so hoch waren, zweitens
waren die Amerikaner erst 1942
aktiv im Kriege, dennoch wird hier von diesem ehemaligen U-Bootkameraden
dem Sinne
nach Erstaunen darüber
geäußert, daß nicht sämtliche U-Boot-Uberlebenden
entweder umgebracht, wie der Kapitänleutnant F.
J. Lemp, oder einfach nicht
gerettet wurden, wie es auch teilweise geschehen ist.
Aus welchen Quellen der Verfasser dieses Briefes seine Kenntnisse bezogen
hat, wissen wir nicht. Seine Theorie der
»gerechtfertigten Tötung...«
können wir aus den angeführten Gründen nicht anerkennen.
Für uns Seeleute ist ein im Wasser
schwimmender Gegner kein Feind
mehr, sondern ein hilfsbedürftiges menschliches Wesen.
Selbst als einstige Gegner halten wir das Einsteigen durch den Turm, durch
die Zentrale, durch das vordere Kugelschott in
den Funkraum eines im Sinken
begriffenen, in seinen Einrichtungen unbekannten U-Bootes, das Suchen nach
den dort nicht
offen herumliegenden Schlüsselunterlagen
und ihre Bergung für eine durchaus bewunderungswerte, wagemutige Heldentat
von
einmaliger Tragweite. Der aber
vorausgegangene, meines Erachtens durchaus vermeidbare Mord an dem im Wasser
schwimmenden deutschen U-Boot-Kommandanten,
Fritz Julius Lemp, bleibt, ein unentschuldbares englisches
Kriegsverbrechen und keine
»gerechtfertigte Tötung« !
Legende zum Bild:
Merten: "... schwerbeschädigte,
tauchunklare und daher auftauchende 1/-Boote wurden (in zahlreichen Fällen)
sofort von allen
Gegnerfahrzeugen (und Flugzeugen)
sofort unter Feuer aus sämtlichen Waffen genommen ... So wie hier
U 426 unter
Kapitänleutnant Christian
Reich, das nach Fliegerbeschuß und Flibos in der Biscaya westlich
von Nantes sinkt. Im Bild wird es
gerade unter Beschuß von
seiner Besatzung verlassen ... Bei J. Brennecke heißt es weiter in
seinem Buch »Die Wende im
U-Bootkrieg 1939-1943" (Koehler-Verlag
1984) » ... Das Photo ist ein besonders tragisch-dramatisches Dokument,
denn
nach den Handbüchern von
Grüner, Mielke oder Lohmann/Hildebrand überlebte niemand.»
weitere Stimmen zum Thema U 110 / F. J. Lemp
Des Krieges wahres Gesicht
Unter den Stellungnahmen sei
hier eine Beurteilung aus anderer Sicht vermerkt, und zwar von einem seekriegserfahrenen
deutschen Seeoffizier, der den
Lesern dieses maritimen Magazins als wissenschaftlich gründlicher
Marinehistoriker bekannt ist,
besonders, was den Zweiten Weltkrieg
angeht. Kapitän z. S. a. D. Rolf Güth zu Hansens Bericht: »Das
war Krieg. So hart, so
gnadenlos ging es gar nicht
so selten zu«.
Ein Fall von militärischem
Notstand...
Güth hat sich auf mit Crewkameraden
und anderen fronterfahrenen deutschen Seeoffizieren über den «Fall
Lemp« unterhalten.
Die Meinungen sind auch hier
divergent. Der Bogen spannt sich vom empörten Abscheu über die
Erschießung von F. J. Lemp
bis zu der Feststellung, »die
tödliche Behinderung von Lemp als einen für die Briten gegebenen
nationalen Notstand zu werten.«
Wenn Höheres im Krieg überwiegt...
Hier noch ein Brief vom Juristen
und Marinehistoriker Professor Dr. jur. Hanswilly Bernartz, Köln,
Präsident der Deutschen
Marineakademie und Vizepräsident
der DGSM:
»Ein englischer Offizier, der einen deutschen U-Boot-Kommandanten,
der zu seinem trotz eingeleiteter
Selbstversenkungsmaßnahmen,
nicht sinkenden U-Boot zurückschwamm, um es nicht in Feindeshand fallen
zu lassen, erschoß,
hat meines Erachtens kein Kriegsverbrechen
begangen. Grundsätzlich liegt immer ein Kriegsverbrechen vor, wenn
von einem
siegreichen Schiff auf im Wasser
schwimmende Besatzungsmitglieder des versenkten Gegners geschossen wird.
Das haben die
Amerikaner bei dem Krieg im
Pazifik - wie Ruge berichtet hat - tausendfach getan mit der Exküse,
die Japaner hätten ihrem
Kaiser bis zum Tode ihren Kampfeinsatz
geschworen. So sind also, nach dieser Auslegung, auch die im Wasser
schwimmenden Japaner als ein
»im Kampf befindlicher Feind« zu betrachten.
Hier aber, bei U 110 und F. J. Lemp liegt der Fall ganz anders. Das deutsche
U-Boot war von seiner Besatzung, die zu
dem siegreichen Engländer
schwimmt, verlassen worden. Die Selbstversenkung war befohlen und von den
dafür
Verantwortlichen eingeleitet
worden, aber das Boot sinkt nicht ab, so daß für den Engländer
die Chance besteht, das U-Boot
zu erbeuten und irgendwie das
Sinken des U-Bootes zu stoppen, um es als Prise nach Hause zu bringen einschließlich
des so
wichtigen Geheimmaterials wie
die Schlüssel »M«-Maschine, die dazugehörigen Walzen,
des Tagesschlüssels usw., und
wichtiger Konstruktionsmerkmale.
Daß dieses U-Boot hier rein konstruktiv eines der besten Typen der
Welt war, ist unstreitig.
Im Krieg war also das militärisch-taktische Interesse Englands höher
anzusetzen als der Wert des Lebens eines besiegten
Deutschen. Das hört sich
zwar grausam an, aber man muß die Sache umgekehrt betrachten: Der
Engländer schont das Leben
eines einzelnen deutschen Seemannes
und verliert dadurch - bewußt - die Möglichkeit, ein komplettes
deutsches U-Boot
mitsamt den in Erwartung der
Selbstversenkung nicht vernichteten Geheimgeräten und Geheimunterlagen
nach Hause zu bringen
und auszuwerten.
Es ist anerkanntes Recht, daß im übergesetzlichen Notstand das
geringere Rechtsgut dem Interesse des höheren
Rechtsgutes weichen muß,
und im Krieg galt - um es nochmals zu sagen - das Leben des Soldaten als
geringeres Rechtsgut.«
Zur Person des Autors
siehe auch Biographie auf der Marine-Homepage
Merten, Karl-Friedrich, geb.
15.8.1905 in Posen; Kapt. z.S. 1.5.45 - Schulschiff Schleswig-Holstein,
Kad. Offz. 7. 39 -
5.40; Unterseebootsausbildung
5.40 - 9.40; 1/ 38, Kommandantenschüler 10.40 - 1.41; U 68 Kommandant
2.41 - 1.43; 26.
U-Fl.,
Chef 2.43 - 4.43; 24. U-Fl.,
Chef 4.43 - 3.45; F. d. U. Mitte 5.44 - 6.44; MOK West, z. Vfg. 4.45 -
Ende.
Entlassen 25.6.45. Französische Gefangenschaft 11.48 - 3.49. Ritterkreuz
des Eisernen Kreuzes verliehen 13.6.1942;
Eichenlaub 18.11.1942. K.F.
Merten liegt mit der Versenkung von 29 Schiffen (mit 180.744 BRT) an vierter
Stelle der
erfolgreichsten U-Bootkommandanten
des Zweiten Weltkrieges. - Erwähnenswert ist noch, daß K. F.
Merten, der heute in
Waldshut lebt, der Crew 26 angehörte.
*
Außerdem bedarf es des
Hinweises, daß Karl-Friedrich Merten zusammen mit Korvettenkapitän
und U-Bootkommandant (U
30, U 618, U 827) Kurt
Baberg kritisch zu Lothar Günther Buchheims Buch "Die U-Bootfahrer«,
C. Bertelsmann 1985, unter
dem Titel Stellung nahm: "Wir
U-Bootfahrer sagen: `Nein! So war das nicht !´ Eine Anti-Buchheim-Schrift
erschienen 1986 im
J. Reiss-Verlag, 8934 Großaitingen.
Das sehr notwendige Buch ist keine stilistisch feinstgcschliffene Arbeit,
das Buch ist im Stil
und in der Aussage bewußt
eine adäquate Antwort in klaren Fakten.
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