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Karl-Friedrich Merten, Waldshut

            U 110 und die »Gerechtfertigte Tötung ...«

    aus "Schiff und Zeit" Nr. 25

Fritz-Julius Lemp KMDT U-110

Das Thema "Der Fall Fritz-Julius Lemp" , das der in Amerika lebender ehemals deutsche Marineoffizier C. P. Hansen in
SCHIFF UND ZEIT Heft 24 aus bislang unzugänglichen Quellen vorlegte und damit das tragisch-dramatische Schicksal des
Kommandanten von U 110 aufhellte und dokumentierte, hat eine Fülle von Leserzuschriften ausgelöst. Sie im einzelnen und in
der vorgelegten Länge zu veröffentlichen, ist im Rahmen der Zeitschrift platztechnisch nicht vertretbar. Die Redaktion muß sich
mit einer Auswahl begnügen. Dabei erscheint uns vom u-boot-fachlichen Standpunkt her zunächst jene Stellungnahme wichtig
zu sein, die Kapitän zur See a. D. Karl-Friedrich Merten, Waldshut, vorlegte. Karl-Friedrich Merten gehört zu den
erfolgreichsten U-Boot-Kommandanten U 68 und war später, ab 1943, Chef der 24. U-Flottille. Diese Flottille war die
wichtigste Ausbildungsphase für den Kommandantennachwuchs. Sie diente der Kommandantenschießausbildung und später
auch der Unterwasserortungsausbildung.

Nach Kenntnis der tatsächlichen Vorgänge bestehen heute keine Zweifel mehr daran, daß der britische Einbruch in die
deutschen Schlüsselmittel den U-Bootkrieg zusammen mit Radar und Kurzwellenpeilung entschied. Neben allen anderen
Bemühungen und bekannt gewordenen Erfolgen in der Entzifferung war die Erbeutung der Schlüsselmaschine und der
Einstellungsunterlagen vom sinkenden U 110 am 9. Mai 1941 ursächlich.
        In seinem hervorragenden, 1984 erschienenen Buch: »Die Wende im U-Bootkrieg. Ursachen und Folgen 1939 bis 1943«
hat der Autor, Jochen Brennecke, diesem mitentscheidenden Ereignis besondere Aufmerksamkeit der Nachforschung
gewidmet. Nach allen bisherigen Erkenntnissen war der Kommandant des Bootes, Kapitänleutnant Fritz Julius Lemp, beim
Zurückschwimmen zum schwerbeschädigten U 110, um die Vernichtung der Schlüsselmittel und das Sinken des Bootes
sicherzustellen,ertrunken.


Einlaufen U-110 Lemp

        Jetzt hat der Autor von einem ehemaligen in den USA lebenden Offizier der Kriegsmarine, C. P. Hansen aus Miami,
Florida, eine Zuschrift bekommen, nach welcher der als letzter aus dem wracken Boot ausgestiegene Kommandant - im
Wasser schwimmend - von dem Führer des Enterkommandos, dem Sublieutenant David Balme, und dem ihn begleitenden
Unteroffizier vom Boot des Enterkommandos aus absichtlich erschossen wurde,
um ihn am Wiederanbordkommen auf U 110 zu hindern.
 

Hansen, möglicherweise identisch mit dem in der letzten geheimen Rangliste vom 1. September 1944, Seite 133, einzig
verzeichneten Leutnant z. S. Peter Hansen (Crew Okt. 1941) mit »TU«- Lehrgang, das »C« nach US-Manier hinzugefügt,
beruft sich auf voll belegende englische Berichte und stellt hier erstmalig den bisher unbekannten Begriff der »gerechtfertigten
Tötung« für diese Erschießung eines wehrlosen Schwimmers auf.
        So verständlich es ist, daß die Engländer diesen Vorgang bis heute in den uns bisher zugänglichen Papieren geheim
gehalten haben, so unverständlich muß uns U-Bootfahrern der Versuch sein, diese Handlungsweise zu entschuldigen und mit
dem erzielten Erfolg der Erbeutung der Schlüsselmittel zu begründen. Der Erfolg heiligt die Mittel.

        Wir wissen aus zahlreichen Fällen, daß schwerbeschädigte, tauchunklare und daher auftauchende U-Boote sofort von
allen anwesenden Gegnerfahrzeugen unter Feuer aus sämtlichen Waffen genommen wurden, wobei sie sich nicht selten auch
gegenseitig beschädigten. Wenn auch zunächst noch kein Mann der Besatzung auf dem Turm oder an Deck zu beobachten
war, äußerte sich hier erstmal der Triumph des Sieges mit der »auf der Hand liegenden Vermutung«, daß »der Gegner bis zum
letzten Mann kämpfen wolle«, wie auch hier der Commander Baker Cresswell beurkundet haben soll. Kamen dann die
U-Bootmänner nach und nach aus dem Turmluk an Deck und sprangen ins Wasser, dann hörte erst dann das Schießen auf,
wenn es den Kommandanten der Gegnerfahrzeuge gelungen war, ihre Männer zum Einstellen des Feuers zu bewegen, was oft
tatsächlich sehr schwierig war. Bei dieser Schießerei gab es dann die großen Verlustzahlen, bei U 110 waren es 13 Tote, aber
z.B. bei U 550 waren es nur noch 13 Gerettete von 60 Mann, bei U 515 dann 16 Opfer dieser konzentrischen Beschießungen
von meist mehreren, hier bei U 110 fünf Geleitfahrzeugen, im Abstand von 100 bis 800 m Entfernung, bei welcher kaum ein
Schuß fehl gehen konnte. Andererseits aber konnte auf diese Entfernung gut festgestellt werden, ob sich die Besatzung zum
Geschütz auf dem Vordeck oder zum 2 cm begab, um sich etwa tatsächlich noch hoffnungslos wehren zu wollen. Wenn man
aber den Kreis von Fahrzeugen rund um das waidwunde U-Boot in Betracht zog, dann kann die Vermutung der Gegenwehr »..
. bis zum letzten Mann...« nicht als eine realistische Einschätzung der Lage durch den Commander Baker-Cresswell angesehen
werden.

Es war sein gutes Recht und auch eine seemännische große Tat, zu versuchen, das Boot zu entern und als Prise zu bergen.
Doch konnte er erwarten oder auch nur ernstlich hoffen, die Schlüsselunterlagen zu erbeuten ? Gab es nicht einen »Ständigen
Befehl« des BdU, beim Notauftauchen in jedem Fall die Schlüsselmittel über Bord gehen zu lassen ? Natürlich hatte ein
Prisenoffizier zu versuchen, eventuell noch vorhandene Schlüsselmittel zu bergen, aber fest damit zu rechnen, daß er sie dort
noch vorfinden müßte, konnte er keinesfalls.
        Als das Enterkommando im Motorboot, es müssen also noch weitere Soldaten dabei gewesen sein, den zu seinem
U-Boot zurückschwimmenden Kommandanten U 110 erreicht hatte, schossen jedenfalls David Balme und sein ihn begleitender
Unteroffizier solange auf den Kapitänleutnant Fritz Julius Lemp, bis er versank !
        Sie werden kaum mit Gewehren geschossen haben in dem schwankenden Untersatz des Motorbootes, sondern nach aller
Wahrscheinlichkeit mit Pistolen oder Maschinenpistolen, die man nur auf allernächste Entfernung mit Aussicht auf Erfolg
verwenden kann. Offensichtlich gab es also für das aus mehreren Soldaten bestehende Enterkommando in ihrem seetüchtigen
Motorboot keine andere Möglichkeit, den Kapitänleutnant, in vollem Anzug schwimmend, daran zu hindern, daß er wieder auf
sein Boot zurückgelangte ? Kann das als glaubhaft angesehen werden ? Auch wenn der ehemalige Leutnant Hansen irrtümlich
oder falsch unterrichtet behauptet, daß »es im allgemeinen bekannt war, daß viele U-Boot-Offiziere Pistolen oder
Handfeuerwaffen trugen, also nicht unbedingt unbewaffnet waren, auch wenn sie im Wasser schwammen, man also von einem
kleinen Beiboot sich nicht unbedingt gefahrlos nähern konnte«, so bleibt es für jeden erfahrenen Seemann »unverständlich«, daß
eine Übermacht von mindestens drei Mann, wenn nicht mehr, in einem Boot den schwimmenden Kommandanten von U 110
erschießen mußten, anstatt ihn falls notwendig, mit Gewalt, »gefangen« zu nehmen.

        Als aber die Schüsse der beiden britischen Seeleute den schwimmenden deutschen Kommandanten trafen, war es
vollkommen ungewiß und äußerst fraglich, ob sie den erhofften Erfolg der Erbeutung der Schlüsselmittel haben würden. Es ist
danach einfach »absurd«, den erhofften Erfolg als Entschuldigung für diesen Totschlag zu reklamieren. Von »gerechtfertigter
Tötung« zu sprechen, zeigt hier ein bedenkliches ethisches Defizit,das durch die dann anschließend herbeigezogenen Entlastungs-
versuche für die Täter keineswegs verbessert werden kann.Da kommt dann die unbewiesene Behauptung einer Kette von Befehlen
und Anordnungen,welche Dönitz und auch Friedeburg im Laufe der Kriegsjahre erließen,von denen auch heute noch nicht alle
veröffentlicht sind.Müssen wir daran erinnern,das unmittelbar nach dem Kriege ein von den Siegern nach ihren neu etablierten
Rechtsgrundsätzen,geschaffenes Militärtribunal,sämtliche Akten und Befehle peinlichst genau danach untersucht hat,ob man
nicht vielleicht irgendetwas finden könne,wonach man die beiden Befehlshaber verurteilen könne.
( Die überigens  später nie wieder angewandt wurden )

 Kennt der ehemalige
Leutnant derartige Befehle, dann soll er sie auch
nennen ! Er aber verweist darauf, daß die Befehle als
Geheime Kommandosache nur für Stabsoffiziere
zugänglich waren und die Vernichtung dieser
Unterlagen per Fernschreiben zu melden gewesen
wäre. Ich war den ganzen Krieg über als Stabsoffizier
außer als U-Bootkommandant immer in wichtigen
Ausbildungsstellen der U-Bootwaffe: Derartige
Befehle oder Anordnungen sind mir nicht bekannt
geworden.

        Es folgt dann eine weitere Behauptung, die ich
ohne weiteren Kommentar dem Leser zur eigenen
Urteilsfindung überlassen möchte. »Dies alles hat
überhaupt nichts mit Sentimentalität zu tun, wo man
immer groß war seinerzeit, wenn es den Deutschen
ins Zeug paßte, die aber völlig ausgeblendet wurde,
wenn es vorteilhaft erschien und notwendig.« Das
Wort »den Deutschen« wurde von mir unterstrichen.
Der ehemalige Leutnant zur See und
U-Bootwachoffizier fährt dann fort: »Wenn überhaupt
eine Tatsache erstaunlich ist, so die, daß ungefähr
5000 U-Bootfahrer von englischen und
amerikanischen Geleitfahrzeugen gerettet wurden,
besonders jedoch

1940/41, als England bombardiert wurde und viele
dieser Seeleute ihre Behausungen ausgebombt fanden, wenn sie im Hafen einliefen, ihre Familien umgebracht in vielen Fällen !«
        Erstens stimmen die Zahlen nicht, weil bis zu der angegebenen Zeit die U-Bootverluste nicht so hoch waren, zweitens
waren die Amerikaner erst 1942 aktiv im Kriege, dennoch wird hier von diesem ehemaligen U-Bootkameraden dem Sinne
nach Erstaunen darüber geäußert, daß nicht sämtliche U-Boot-Uberlebenden entweder umgebracht, wie der Kapitänleutnant F.
J. Lemp, oder einfach nicht gerettet wurden, wie es auch teilweise geschehen ist.
        Aus welchen Quellen der Verfasser dieses Briefes seine Kenntnisse bezogen hat, wissen wir nicht. Seine Theorie der
»gerechtfertigten Tötung...« können wir aus den angeführten Gründen nicht anerkennen. Für uns Seeleute ist ein im Wasser
schwimmender Gegner kein Feind mehr, sondern ein hilfsbedürftiges menschliches Wesen.

        Selbst als einstige Gegner halten wir das Einsteigen durch den Turm, durch die Zentrale, durch das vordere Kugelschott in
den Funkraum eines im Sinken begriffenen, in seinen Einrichtungen unbekannten U-Bootes, das Suchen nach den dort nicht
offen herumliegenden Schlüsselunterlagen und ihre Bergung für eine durchaus bewunderungswerte, wagemutige Heldentat von
einmaliger Tragweite. Der aber vorausgegangene, meines Erachtens durchaus vermeidbare Mord an dem im Wasser
schwimmenden deutschen U-Boot-Kommandanten, Fritz Julius Lemp, bleibt, ein unentschuldbares englisches
Kriegsverbrechen und keine  »gerechtfertigte Tötung« !

Legende zum Bild:
Merten: "... schwerbeschädigte, tauchunklare und daher auftauchende 1/-Boote wurden (in zahlreichen Fällen) sofort von allen
Gegnerfahrzeugen (und Flugzeugen) sofort unter Feuer aus sämtlichen Waffen genommen ... So wie hier U 426 unter
Kapitänleutnant Christian Reich, das nach Fliegerbeschuß und Flibos in der Biscaya westlich von Nantes sinkt. Im Bild wird es
gerade unter Beschuß von seiner Besatzung verlassen ... Bei J. Brennecke heißt es weiter in seinem Buch »Die Wende im
U-Bootkrieg 1939-1943" (Koehler-Verlag 1984) » ... Das Photo ist ein besonders tragisch-dramatisches Dokument, denn
nach den Handbüchern von Grüner, Mielke oder Lohmann/Hildebrand überlebte niemand.»
 
 

                  weitere Stimmen zum Thema U 110 / F. J. Lemp

Des Krieges wahres Gesicht
Unter den Stellungnahmen sei hier eine Beurteilung aus anderer Sicht vermerkt, und zwar von einem seekriegserfahrenen
deutschen Seeoffizier, der den Lesern dieses maritimen Magazins als wissenschaftlich gründlicher Marinehistoriker bekannt ist,
besonders, was den Zweiten Weltkrieg angeht. Kapitän z. S. a. D. Rolf Güth zu Hansens Bericht: »Das war Krieg. So hart, so
gnadenlos ging es gar nicht so selten zu«.

Ein Fall von militärischem Notstand...
Güth hat sich auf mit Crewkameraden und anderen fronterfahrenen deutschen Seeoffizieren über den «Fall Lemp« unterhalten.
Die Meinungen sind auch hier divergent. Der Bogen spannt sich vom empörten Abscheu über die Erschießung von F. J. Lemp
bis zu der Feststellung, »die tödliche Behinderung von Lemp als einen für die Briten gegebenen nationalen Notstand zu werten.«

Wenn Höheres im Krieg überwiegt...
Hier noch ein Brief vom Juristen und Marinehistoriker Professor Dr. jur. Hanswilly Bernartz, Köln, Präsident der Deutschen
Marineakademie und Vizepräsident der DGSM:
        »Ein englischer Offizier, der einen deutschen U-Boot-Kommandanten, der zu seinem trotz eingeleiteter
Selbstversenkungsmaßnahmen, nicht sinkenden U-Boot zurückschwamm, um es nicht in Feindeshand fallen zu lassen, erschoß,
hat meines Erachtens kein Kriegsverbrechen begangen. Grundsätzlich liegt immer ein Kriegsverbrechen vor, wenn von einem
siegreichen Schiff auf im Wasser schwimmende Besatzungsmitglieder des versenkten Gegners geschossen wird. Das haben die
Amerikaner bei dem Krieg im Pazifik - wie Ruge berichtet hat - tausendfach getan mit der Exküse, die Japaner hätten ihrem
Kaiser bis zum Tode ihren Kampfeinsatz geschworen. So sind also, nach dieser Auslegung, auch die im Wasser
schwimmenden Japaner als ein »im Kampf befindlicher Feind« zu betrachten.

        Hier aber, bei U 110 und F. J. Lemp liegt der Fall ganz anders. Das deutsche U-Boot war von seiner Besatzung, die zu
dem siegreichen Engländer schwimmt, verlassen worden. Die Selbstversenkung war befohlen und von den dafür
Verantwortlichen eingeleitet worden, aber das Boot sinkt nicht ab, so daß für den Engländer die Chance besteht, das U-Boot
zu erbeuten und irgendwie das Sinken des U-Bootes zu stoppen, um es als Prise nach Hause zu bringen einschließlich des so
wichtigen Geheimmaterials wie die Schlüssel »M«-Maschine, die dazugehörigen Walzen, des Tagesschlüssels usw., und
wichtiger Konstruktionsmerkmale. Daß dieses U-Boot hier rein konstruktiv eines der besten Typen der Welt war, ist unstreitig.
        Im Krieg war also das militärisch-taktische Interesse Englands höher anzusetzen als der Wert des Lebens eines besiegten
Deutschen. Das hört sich zwar grausam an, aber man muß die Sache umgekehrt betrachten: Der Engländer schont das Leben
eines einzelnen deutschen Seemannes und verliert dadurch - bewußt - die Möglichkeit, ein komplettes deutsches U-Boot
mitsamt den in Erwartung der Selbstversenkung nicht vernichteten Geheimgeräten und Geheimunterlagen nach Hause zu bringen
und auszuwerten.
        Es ist anerkanntes Recht, daß im übergesetzlichen Notstand das geringere Rechtsgut dem Interesse des höheren
Rechtsgutes weichen muß, und im Krieg galt - um es nochmals zu sagen - das Leben des Soldaten als geringeres Rechtsgut.«
 
 
 
 

Zur Person des Autors

siehe auch Biographie auf der Marine-Homepage

Merten, Karl-Friedrich, geb. 15.8.1905 in Posen; Kapt. z.S. 1.5.45 - Schulschiff Schleswig-Holstein, Kad. Offz. 7. 39 -
5.40; Unterseebootsausbildung 5.40 - 9.40; 1/ 38, Kommandantenschüler 10.40 - 1.41; U 68 Kommandant 2.41 - 1.43; 26.
U-Fl.,
Chef 2.43 - 4.43; 24. U-Fl., Chef 4.43 - 3.45; F. d. U. Mitte 5.44 - 6.44; MOK West, z. Vfg. 4.45 - Ende.
        Entlassen 25.6.45. Französische Gefangenschaft 11.48 - 3.49. Ritterkreuz des Eisernen Kreuzes verliehen 13.6.1942;
Eichenlaub 18.11.1942. K.F. Merten liegt mit der Versenkung von 29 Schiffen (mit 180.744 BRT) an vierter Stelle der
erfolgreichsten U-Bootkommandanten des Zweiten Weltkrieges. - Erwähnenswert ist noch, daß K. F. Merten, der heute in
Waldshut lebt, der Crew 26 angehörte.
                                                *

Außerdem bedarf es des Hinweises, daß Karl-Friedrich Merten zusammen mit Korvettenkapitän und U-Bootkommandant (U
30, U 618, U  827) Kurt Baberg kritisch zu Lothar Günther Buchheims Buch "Die U-Bootfahrer«, C. Bertelsmann 1985, unter
dem Titel Stellung nahm: "Wir U-Bootfahrer sagen: `Nein! So war das nicht !´ Eine Anti-Buchheim-Schrift erschienen 1986 im
J. Reiss-Verlag, 8934 Großaitingen. Das sehr notwendige Buch ist keine stilistisch feinstgcschliffene Arbeit, das Buch ist im Stil
und in der Aussage bewußt eine adäquate Antwort in klaren Fakten.

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